GLORIA Garantiebedingungen

Die nachfolgenden Garantiebestimmungen der GLORIA Haus-und Gartengeräte GmbH, Därmannsbusch 7, D-58456 Witten (nachfolgend GLORIA) regeln Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber GLORIA im Falle von Material- oder Fabrikationsfehlern Ihres  GLORIA-Produkts. 

Nachstehend  finden  Sie  die  Informationen  zum  Umfang,  Dauer  und Geltendmachung der Garantie. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer des Produktes bleiben von der von GLORIA eingeräumten Garantie unberührt. Sollte Ihr Produkt fehlerhaft sein, können Sie sich daher ohne Einschränkungen in jedem Fall auch an den Verkäufer des Produktes wenden, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt und die Garantie von Ihnen in Anspruch genommen wird oder nicht.

1. Beginn und Dauer der Garantie
Die Garantiefrist tritt für alle Produkte durch den Endnutzer jeweils mit dem Kaufdatum in Kraft. Für Geräte deren Produktionsdatum zum Zeitpunkt des Kaufes über fünf Jahre zurückliegt, kann keine Garantie gegeben werden.

1.1 Produkt-Sortiment Haus und Garten
Für Geräte und Zubehör aus dem Sortimentsbereich Haus und Garten gewährt GLORIA, bei einem der jeweiligen Gebrauchsanleitung entsprechenden privaten Gebrauch, eine Garantiedauer von 24 Monaten. Werden die Geräte des Haus-und Garten-Sortiments nachweislich gewerblich, beruflich oder einer dieser gleichzusetzenden Beanspruchung genutzt, so erlischt die Garantie für diese Produkte, da das Sortiment für diese Beanspruchung nicht ausgelegt ist. Für  die  folgend aufgeführten Geräte des Haus-und Garten-Sortiments gewährt GLORIA bei einem gewerblichen oder beruflichen Gebrauch oder einer gleichzusetzenden Beanspruchung eine Garantiedauer von 12 Monaten:

  • Hochleistungssprühgerät 405 T (Art. Nr. 000405.0000)
  • Hochleistungssprühgerät 410 T (Art. Nr. 000410.0000)
  • Hochleistungssprühgerät 505 T (Art. Nr.000505.0000)
  • Hochleistungssprühgerät 510 T (Art. Nr. 000510.0000)
  • Kolbenrückensprühgerät Pro 1300 (Art. Nr. 000058.0000)
  • Kolbenrückensprühgerät Pro 1800 (Art. Nr. 00062.0000)

1.2 Produkt-Sortiment Profiline
Für Geräte und Zubehör aus dem Sortimentsbereich Profiline gewährt GLORIA bei einem gewerblichen oder beruflichen Gebrauch oder einer gleichzusetzenden Beanspruchung eine Garantiedauer von 12 Monaten. Werden Geräte des Profiline-Sortiments nachweislich im privaten Gebrauch genutzt, so gewährt GLORIA hierauf eine Garantie von 24 Monaten.

1.3 Vorführgeräte (2. Wahl) und Ausstellungsgeräte
Für diesbezügliche Geräte (1.1 und 1.2) die direkt von GLORIA bezogen wurden, gewährt GLORIA eine Garantiedauer von 12 Monaten.

1.4 Reparaturen
Für alle durch den GLORIA Kundenservice durchgeführte Reparaturen gewährt GLORIA eine Garantiedauer von 12 Monaten auf die durchgeführten Instandsetzungen.

1.5 Ersatzteile
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung und sachgerechter Montage gewährt GLORIA auf GLORIA-Original-Ersatzteile eine Garantiedauer von 12 Monaten.

1.6 Akkumulatoren (Lithium-Ionen-Batterien)
Für  die  auf  GLORIA-Produkten verwendeten Batterien/Akkumulatoren gewährt GLORIA eine Garantiezeit von 24 Monate ab Kaufdatum. Wir weisen darauf hin, dass bei aus Gründen der Garantie erfolgten kostenlosen Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen innerhalb der geltenden Garantiezeit diese zu keiner Verlängerung des Garantiezeitraumes führen oder dieser neu beginnt.

2. Geltendmachung der Garantie
Um  während der Garantiezeit aufgetretene Material- oder Fabrikationsfehler gegenüber GLORIA geltend zu machen, haben Sie die Möglichkeit sich direkt an Ihren Händler zu wenden oder mit GLORIA Kontakt aufzunehmen.

GLORIA Kundenservice:
Tel.: 0180 / 55 899 09 (14 Cent/min für Anrufe aus dem dt. Festnetz)
Fax: 02302 / 700 54
E-Mail: service@gloria-garten.com

Für die Anerkennung jeglicher Garantieansprüche ist die Vorlage des maschinell erstellten Kaufbelegs oder einer Kopie sowie bei einer Garantieverlängerung das betreffende Registrierungs-Zertifikat erforderlich, aus dem das Kaufdatum sowie Modell- oder Typenbezeichnung hervorgehen. Bei einer eventuellen Einsendung müssen diese Dokumente beigelegt werden.

3. Voraussetzungen für die Garantiezusage
Es handelt sich um ein unter Pkt. 1.1, 1.2 oder 1.3 aufgeführtes Produkt. Das Produkt wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben und eingesetzt. Die Mängelrüge muss vor Ablauf der Garantiezeit unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei unseingehen.

4. Umfang der Garantie
Auftretende Material- oder Herstellungsfehler beseitigt der GLORIA Kundenservice, wahlweise durch Instandsetzung oder Ersatz/Tausch des betreffenden Teiles oder des Produktes, kostenlos. Ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum von GLORIA über. Für Reparaturen während der Garantiezeit werden keine Leihgeräte gestellt oder diesbezüglich keine Kosten übernommen. Die Garantie umfasst keine darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche gegenüber GLORIA. Die Transportkosten bei Garantiereparaturen trägt der Käufer. Akku-Packs und Ladegeräte sowie Zubehör sind von Garantieverlängerungen ausgeschlossen.

5. Einschränkung der Garantie
Die Garantie erlischt, sofern Fehler oder Mängel auf folgende Punkte zurückzuführen sind:

  • Gebrauchsüblicher Verschleiß, insbesondere bei Dichtungen, O-Ringen, Messern und Messerscheiben (bei Häckslern), Bürstenwalzen, Fugenbürsten, Antriebsriemen und Akkumulatoren nach Überschreitung der vorgegebenen Ladezyklen.
  • Bestimmungswidrige Nutzung sowie unsachgemäße Bedienung und Beanspruchung wie gewerbliche oder gleichzusetzende Nutzung von nichtgewerblichen Produkten (vgl. 1.1) sowie die Verwendung ungeeigneter Chemikalien.
  • Die Verwendung von nicht Original-GLORIA-Zubehör-und Ersatzteilen.
  • Reparaturen oder Abänderungen, die nicht von GLORIA oder einer dritten autorisierten Stelle vorgenommen wurden.
  • Mängel die dem Kunden bereits vor dem Kauf bekannt waren.
  • Fremdbeschädigungen, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstiger Naturereignisse, Überlastung u. ä.
  • Nichtbeachtung von Betriebs-, Aufbewahrungs- und Transportvorgaben oder mangelnde Wartung und Pflege, wie in der jeweiligen Gebrauchsanleitung beschrieben.
  • Teilweise zerlegte und/oder mit Fremdteilen reparierte Geräte sind ebenso von Garantieleistungen ausgeschlossen.


6. Garantieverlängerung für das GLORIA BrushSystem
Für die nachfolgend aufgeführten GLORIA-Produkte

  • WeedBrush (Art. Nr. 000289.0000)
  • WeedBrush li-on (Art. Nr. 000288.0000)
  • MultiBrush bis 2016 (Art. Nr. 000290.0000)
  • MultiBrush speedcontrol (Art. Nr. 000291.0000)
  • MultiBrush li-on bis 2019 (Art. Nr. 000292.0000)
  • MultiiBrush li-on (Art. Nr. 000297.0000)
  • PowerBrush speedcontrol (Art. Nr. 000293.0000)


verlängert sich die Garantiezeit von 2 auf 3 Jahre, wenn der Käufer sein erworbenes Gerät innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf bei GLORIA registriert. Die Inanspruchnahme der Garantieverlängerung ist nur für die oben aufgeführten Geräte möglich. Eine Registrierung ist über den auf der Geräte-Verpackung angebrachten Coupon und Zusendung per Post oder online (www.gloriagarten.de/gloriafriends) möglich. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden erklärt. Die Garantieerweiterung kann nur mit dem Garantienachweis und dem Kaufbeleg in Anspruch genommen werden und ist in Deutschland, Frankreich und der Niederlande gültig.

7. Ausnahmen der Garantieverlängerung für das GLORIA BrushSystem
Die folgenden Artikel/Zubehör-Produkte sind von einer Garantieverlängerung ausgenommen:

  • Akkumulatoren/Batterien
  • Ladegeräte
  • Antriebsriemen
  • BrushSystem-Zubehör wie
    • Bürstenwalzen
    • Fugenbrüsten
    • Kantenschneider

Des Weiteren gelten die unter Punkt 5 und 6 aufgeführten Einschränkungen. Sendet der Käufer das Gerät an den Verkäufer oder an den Kundendienst ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer. Teilweise oder komplett zerlegte Geräte können nicht als Garantiefall eingesandt oder vorgelegt werden. Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Gerät werden durch die GLORIA Garantie sowie der Garantieverlängerung nicht begründet. Leistungen im Rahmen der Garantie bewirken keine Verlängerung oder Erneuerung der Garantiefrist des jeweiligen Gerätes.

Diese Garantiebestimmungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

GLORIA Haus-und Gartengeräte GmbH